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Richtlinien
mit Vertrauensgarantie
Richtlinien mit Vertrauensgarantie
Das NCCO-Gütesiegel wird nur an
Hersteller vergeben, deren gesamtes Sortiment zu 100 % den
NCCO-Richtlinien entspricht. So kann es nicht vorkommen, dass wie
beim BDIH oder bei Natrue von einer Firma nur einige Produkte
deren Richtlinien entsprechen müssen und unter derselben Marke
oder von derselben Firmengruppe auch nichtkonforme oder sogar rein synthetische Produkte vertrieben werden.
Die Garantien
Was ist drin?
NCCO- Produkte bestehen aus pflanzlichen
Rohstoffen, die aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA),
zertifizierter Wildsammlung (kbA) oder besser (Bioland,
Naturland, Demeter) gewonnen werden. Nur wenn der
Pflanzenrohstoff nicht in kbA-Qualität erhältlich ist, sind auch
Qualitäten aus anderem Anbau zugelassen. Tierische Rohstoffe wie
Milch, Honig und Bienenwachs dürfen ebenfalls nur in kbA-Qualität
eingesetzt werden. Rohstoffe, die es in Deutschland noch nicht in kbA-Qualität
gibt, finden Sie in der NCCO-Wunschliste. NCCO ist der
erste Verband, der durch eine Wunschliste den biologischen Anbau
fördert.
Die Rohstoffe sind aus Gründen der Transparenz in
6 NCCO-Gruppen und in der
NCCO-Positivliste nach ihren
Anwendungsbereichen eingeteilt.
Als Emulgatoren sind einzelne Rohstoffe
zugelassen, die durch Hydrolyse, Hydrierung, Veresterung und
Sulfatierung von
Naturstoffen wie Fetten, Ölen und Wachsen, Sachariden und
Proteinen gewonnen werden. Diese Rohstoffe finden Sie in der
NCCO-Positivliste
unter "Emulgatoren".
Zur Stabilisierung von Pflanzenölen (Schutz
vor dem ranzig werden) ist der Einsatz von Vitamin E
pflanzlichen Ursprungs erlaubt.
Als Rohstoffe für Shampoos, Duschgele und
Badezusätze sind wenige waschaktive Substanzen (Tenside), die
komplett biologisch abbaubar sind,
zugelassen. Die zugelassenen Rohstoffe finden Sie in der
NCCO-Positivliste unter "Rinse-Off"
Mineralische Stoffe wie Ton, Erden und
Salze (Natriumchlorid) sind bedingt
zugelassen. Die entsprechenden Stoffe finden Sie in der
NCCO-Positivliste unter "Erden & Salze".
Als Wirk- und Farbstoffe sind nur einzelne
Oxide zugelassen. Die zugelassenen Wirk- und Farbstoffe finden
Sie in der NCCO-Positivliste unter "Farbstoffe".
Hilfsstoffe wie Zitronensäure und
Milchsäure sind zugelassen. Die zugelassenen Hilfsstoffe finden
Sie in der NCCO-Positivliste unter "Hilfsstoffe".
Die NCCO-Positivliste ist öffentlich. Die
aktuelle Version steht im Internet unter
www.nnco-ev.de/positivliste zur Einsicht zur Verfügung.
Die NCCO-Positivliste hat noch eine weitere Besonderheit: Jede
Mitgliedsfirma hat ein eigenes Kürzel. Dieses Kürzel finden Sie
hinter jedem Rohstoff, den die entsprechende Firma im Einsatz
hat.
Wie viel Bio muss drin sein?
Unter der Maxime so viel Bio wie möglich
und so wenig andere Substanzen wie nötig, ist die
NCCO-Kalkulation ganz einfach:
Wasser und die Stoffe der Positivliste
werden bei der Kalkulation nicht berücksichtigt. Vom Rest muss
der Anteil an kbA mindestens 95 % betragen. Pflanzliche
Rohstoffe der Wunschliste werden, sofern sie unumgänglich sind,
als kbA gerechnet.
Was ist nicht drin?
Grundsätzlich nicht zugelassen sind:
§
Konservierungsmittel. Dazu
gehören auch die Konservierungsmittel, die von anderen Labels
oder Firmen irreführend als „natürlich, naturidentisch oder
naturnah“ bezeichnet werden: Benzoesäure, Salicylsäure,
Sorbinsäure, Propionsäure und deren Derivate, sowie
Benzylalkohol.
§
Radioaktive Bestrahlung.
§
Genmanipulierte Rohstoffe.
§
Organisch-synthetische Rohstoffe
§
Nanotechnologie (Mikropigmente)
§
Synthetische Duftstoffe
§
Ethoxilierte Rohstoffe
§
Mineralöle, Paraffine oder andere
Erdölprodukte
§
Silikon
§
Rohstoffe von toten Tieren oder
Rohstoffen aus Tierquälerei (z.B. Cochinille, Seidenderivate).
Tierversuche
Es dürfen keine Rohstoffe verwendet werden,
für die nach dem 31.12.97 Tierversuche durchgeführt wurden.
Kontrolle
Die Kontrolle der Einhaltung der
Richtlinien wird ausschließlich durch akkreditierte
Prüfinstitute durchgeführt.
Konventionalstrafen
Bei Zuwiderhandlung gegen die Richtlinien
drohen den Mitgliedern hohe Konventionalstrafen.
Übergangsfrist ohne Irreführung
Sollte eine Mitgliedsfirma die Richtlinien
derzeit noch nicht für alle Produkte erfüllen, so darf es mit
dem Logo nur auf den konformen Produkten werben. Die
Übergangsfrist endet am 30.06.2009.
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